Bodycam für Behörden

In Behörden mit Publikumsverkehr – etwa in Bürgerämtern, Jobcentern, Sozial- oder Ausländerbehörden – kommt es im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern immer wieder zu angespannten oder aggressiven Situationen, häufig ausgelöst durch belastende Lebenslagen, lange Wartezeiten oder ablehnende Bescheide.

Eine Bodycam kann in solchen Situationen deeskalierend wirken und im Streitfall zur Dokumentation des tatsächlichen Ablaufs beitragen.


MyBodyCam als softwarebasierte Alternative

Klassische Bodycam-Hardware bedeutet für eine Behörde: Anschaffung eigener Geräte, Ladeinfrastruktur, Wartung und eine feste Investitionssumme – meist über ein separates Vergabeverfahren.

Hinzu kommt: Nicht jeder Arbeitsplatz mit Publikumsverkehr erfordert eine dauerhaft sichtbar getragene Kamera. Am Schalter eines Bürgeramts oder im Beratungsgespräch eines Jobcenters etwa wäre eine permanent sichtbare Kamera oft unangemessen und würde den Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern eher belasten als erleichtern.

MyBodyCam nutzt stattdessen das ohnehin vorhandene Diensthandy – es kann in der Tasche oder griffbereit am Schreibtisch liegen und erst situativ, im tatsächlichen Bedarfsfall, aktiviert werden. Je nach Einsatzbereich ist aber auch die Nutzung als durchgehend sichtbar getragene Körperkamera möglich – etwa im Sicherheitsdienst am Empfang oder Eingang. Welche Form passend ist, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab; beides ist mit derselben App abgedeckt.

Dabei stehen unter anderem zur Verfügung:

  • Standby-Modus für sofortige Aktivierung per Sprachbefehl oder Taste, auch ohne Zeit zum Entsperren
  • Spiegelkamera-Ansicht, die bereits durch ihre Sichtbarkeit deeskalierend wirken kann, ohne dass aufgezeichnet wird
  • Cloud-Sicherung ab der ersten Sekunde der Aufnahme – unabhängig davon, was mit dem Gerät im weiteren Verlauf passiert
  • Sichtbare Aufnahme-Anzeige, die dem Gegenüber unmittelbar signalisiert, dass die Situation dokumentiert wird
  • Automatischer Warnhinweis, der das Gegenüber verständlich über die aktive Live-Übertragung in die Cloud informiert – abrufbar auch in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Polnisch, Türkisch und Arabisch, was bei Behörden mit international sehr unterschiedlichem Publikum hilfreich sein kann
  • Automatische Benachrichtigung per SMS und E-Mail mit Link zum Live-Stream (optional inkl. Standort) an hinterlegte Kontakte – im institutionellen Einsatz z. B. eine zentrale Melde- oder Ansprechstelle wie Leitstelle, Sicherheitsdienst oder eine vorgesetzte Person, statt privater Vertrauenspersonen

Mehr zum grundsätzlichen Konzept: Bodycam für Smartphones – MyBodyCam


Das Konzept im Video

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Rechtlicher Rahmen für den Einsatz in Behörden

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO)
  • Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz
  • Regelung der Nutzung im Rahmen einer Dienstvereinbarung

Die konkrete rechtliche und organisatorische Ausgestaltung liegt bei der jeweiligen Behörde; wir unterstützen bei der fachlichen Einordnung.


Preise

Ab 15 € pro Nutzer und Monat, ganz ohne Hardware-Investition. Ab 10 Accounts bieten wir individuelle Staffelpreise.

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