Bodycam für private Sicherheitsdienste

Sicherheitsmitarbeitende sind bei ihrer Arbeit besonders häufig mit Konfliktsituationen konfrontiert – ob im Objektschutz, an der Einlasskontrolle, im Streifendienst, bei Veranstaltungen oder in der Kaufhausdetektei. Eine Kamera kann hier je nach Einsatzbereich präventiv wirken oder im Streitfall den tatsächlichen Ablauf dokumentieren.


MyBodyCam als softwarebasierte Alternative

Klassische Bodycam-Hardware bedeutet im Sicherheitsgewerbe meist: Anschaffung eigener Geräte, dazu im Schichtbetrieb häufig ein zentrales Ausgabe- und Ladesystem, über das sich mehrere Mitarbeitende dasselbe Gerät teilen – mit entsprechendem Verwaltungs- und Reinigungsaufwand zwischen den Schichten.

MyBodyCam nutzt stattdessen das Diensthandy jedes einzelnen Mitarbeitenden. Keine geteilten Geräte, keine zentrale Ausgabe- und Ladeinfrastruktur, keine separate Anschaffung.

Je nach Einsatzbereich passt dabei ein anderer Modus – mit derselben App und Lizenz:

  • Im Objektschutz, an der Einlasskontrolle oder im Streifendienst kann MyBodyCam durchgehend sichtbar als Körperkamera getragen werden – für die volle präventive und abschreckende Wirkung.
  • In der Kaufhausdetektei oder bei verdeckten Einsätzen, bei denen eine sichtbar getragene Kamera die Arbeit unmöglich machen würde, kann dieselbe App stattdessen unauffällig mitgeführt und erst situativ – im tatsächlichen Bedarfsfall – aktiviert werden.

Dabei stehen unter anderem zur Verfügung:

  • Standby-Modus für sofortige Aktivierung per Sprachbefehl oder Taste, auch ohne Zeit zum Entsperren
  • Spiegelkamera-Ansicht, die bereits durch ihre Sichtbarkeit deeskalierend wirken kann, ohne dass aufgezeichnet wird
  • Cloud-Sicherung ab der ersten Sekunde der Aufnahme – unabhängig davon, was mit dem Gerät im weiteren Verlauf passiert
  • Sichtbare Aufnahme-Anzeige, die dem Gegenüber unmittelbar signalisiert, dass die Situation dokumentiert wird
  • Automatischer Warnhinweis, der das Gegenüber verständlich über die aktive Live-Übertragung in die Cloud informiert – abrufbar auch in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Polnisch, Türkisch und Arabisch, was gerade bei Veranstaltungen oder Objekten mit internationalem Publikum hilfreich sein kann
  • Automatische Benachrichtigung per SMS und E-Mail mit Link zum Live-Stream (optional inkl. Standort) an hinterlegte Kontakte – im institutionellen Einsatz z. B. eine Leitstelle, die Einsatzzentrale oder die Schicht- bzw. Objektleitung, statt privater Vertrauenspersonen

Mehr zum grundsätzlichen Konzept: Bodycam für Smartphones – MyBodyCam


Das Konzept im Video

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Ein Hinweis zum Einsatz auf fremden Objekten

Sicherheitsdienste sind häufig im Auftrag eines Kunden auf dessen Gelände tätig – etwa in einem Einkaufszentrum, auf einem Firmengelände oder bei einer Veranstaltung. Neben der arbeitsrechtlichen Seite ist in solchen Fällen zusätzlich mit dem jeweiligen Hausrechtsinhaber abzustimmen, ob und in welchem Umfang eine Aufnahme vor Ort zulässig ist – etwa hinsichtlich bestehender Hausordnung oder Aushangpflichten zur Videoüberwachung.


Rechtlicher Rahmen

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO)
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Regelung der Nutzung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder Dienstanweisung
  • Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. Hausrechtsinhaber bei Einsatz auf fremden Objekten (siehe oben)

Die konkrete rechtliche und organisatorische Ausgestaltung liegt beim jeweiligen Sicherheitsdienst; wir unterstützen bei der fachlichen Einordnung.


Preise

Ab 15 € pro Nutzer und Monat, ganz ohne Hardware-Investition. Ab 10 Accounts bieten wir individuelle Staffelpreise.

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